Das Centris Vermittler-Login steht ausschliesslich unseren Preferred Recruiting Partnern zur Einreichung von Bewerbungen zur Verfügung. Spontane Zusendungen per Email oder über das allgemeine Stellenportal begründen weder ein Vertragsverhältnis zwischen Centris und einer Personalvermittlung noch einen zukünftigen Honoraranspruch.
Nachfolgende Konditionen gehen den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Personalvermittlung vor und bilden die Grundlage für den Dienstleistungsvertrag zwischen Preferred Recruiting Partner und Centris AG.
1. Leistungen der Personalvermittlung
Personalvermittler überprüfen die Kandidaten sorgfältig auf ihre Eignung und Motivation für die ausgeschriebene Position und führen vorab die erforderlichen persönlichen Gespräche durch, bevor sie das Bewerberdossier an die Centris AG weiterleiten. Diese Dossiers enthalten sämtliche für den Auswahlprozess relevanten Dokumente, darunter detaillierte Informationen zu Kandidaten sowie Kopien des Lebenslaufs, Zeugnisse, Diplome und weitere Nachweise. Während des gesamten Bewerbungsprozesses steht der Personalvermittler Kandidaten unterstützend zur Seite und holt bei Bedarf Referenzauskünfte ein.
2. Honorar auf Erfolgsbasis
Ein Erfolgshonorar wird fällig, sobald ein Arbeitsvertrag zwischen der Centris AG und dem vorgeschlagenen Kandidaten unterzeichnet wird. Es gelten die folgenden Honoraransätze (zzgl. MwSt.) für Vermittlungen auf Erfolgsbasis:
Bruttojahresgehalt (Vollzeit) / Honorar
- CHF 75‘000 bis CHF 95‘000: → 14% bis maximal CHF 12'000.-
- CHF 95‘001 bis CHF 130‘000: → 16% bis maximal CHF 20'000.-
- CHF 130‘001 bis CHF 145‘000: → 18% bis maximal CHF 25'000.-
- ab CHF 145‘001: → 20%
Bei einem Teilzeitpensum ist der effektive Bruttojahreslohn massgebend. Die Berechnung des Honorars erfolgt pro rata zum vertraglich festgelegten Pensum (keine Hochrechnung des Bruttojahresgehalts auf 100 Stellenprozent).
Das Erfolgshonorar wird innert 15 Tagen nach Erhalt der Honorar-Rechnung durch Centris AG beglichen.
Für andere Leistungen der Preferred Recruiting Partners, welche nicht auf Erfolgsbasis erfolgen (z.B. Personalsuche durch Exklusiv-Mandat oder aktiver Suchauftrag), richtet sich die Berechnung des Honorars nach der individuellen vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Personalvermittler und Centris AG.
3. Ablauf des Honoraranspruchs
Kommt innerhalb von 6 Monaten nach Einreichung des Dossiers mit dem vom Personalvermittler vorgeschlagenen Kandidaten kein Arbeitsvertrag für die ursprünglich ausgeschriebene Position zustande, entfällt jeglicher Anspruch des Personalvermittlers auf ein Honorar und zwar unabhängig davon, aus welchen Gründen der Vertragsabschluss nicht erfolgt ist.
4. Erfolgsgarantie und Rückerstattung des Honorars
Wir setzen voraus, dass die AGBs des Personalvermittlers gewisse Rückerstattungen/Reduktionen des Honorars gemäss Ziffer 2 im Falle von a) Nicht-Antritt der Stelle durch den Kandidaten sowie b) bei Kündigung während der Probezeit (Staffelung über mehrere Monate) enthalten und richten uns danach. Sofern diesbezüglich jedoch nichts geregelt wurde, wird dies nachträglich gemeinsam vereinbart.
Der Anspruch auf Reduktion oder Rückerstattung des Honorars besteht unabhängig davon, ob die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch die Centris AG oder den Kandidaten veranlasst wurde. Ein solcher Anspruch entfällt dann, wenn Centris das Arbeitsverhältnis aus unternehmensbedingten Gründen beendet, die nicht in der Person des Mitarbeiters liegen (z. B. Stellenabbau oder Reorganisation).
5. Abwerbeverbot
Der Personalvermittler verpflichtet sich, Kandidaten, die er an die Centris AG vermittelt hat und welche sich in ungekündigtem Arbeitsverhältnis befinden, nach deren Stellenantritt nicht aktiv zu kontaktieren, um sie für eine andere Tätigkeit abzuwerben. Dieses Verbot gilt für Ansprachen und Kontaktaufnahmen jeglicher Art durch den Personalvermittler.
Centris AG behält sich vor diese Konditionen jederzeit anzupassen oder zu ergänzen.

